AmalgamSanierung bzw. -Ausleitung

LEITFADEN FÜR SELBSTVERANTWORTLICHE PATIENTEN Diese Information soll nicht die Gründe für eine Amalgam- sanierung darstellen, sondern jenen Patienten, die eine Ent- fernung dieses Werkstoffes aus ihrem Mund planen, eine Entscheidungshilfe bei der Vorgangsweise bieten. Es wird versucht, eine vernünftige Synthese von: - gesundheitlichen - zahnärztlichen - wirtschaftlichen - kosmetischen Kriterien zu empfehlen. A. Vorgangsweise für gesunde Personen oder jedenfalls solche, die keine nennenswerten subjektiven Befindlichkeitsstörungen aufweisen: 1. SCHRITT: Das Amalgam sollte in mehreren Sitzungen (meist quadrantenweise) durch auf individuelle Verträglichkeit getestetes Material ersetzt werden. Während dieser Phase kann es zu einer erhöhten Belastung durch Schwermetalle kommen. Durch Substitution von Vitaminen, Spurenelementen, Mineralstoffen und Diät (je nach Bedarf ausgetestet) kann die Belastung für den Körper herabgesetzt werden. Eine zusätzliche Möglichkeit ist die homöopathische oder isopathische Begleittherapie. (Mit Elektroakupunktur nach Voll ausgetestet; dazu sind 4 - 6 Sitzungen im Abstand von 4 Wochen notwendig.) Erst ab der 3. Therapiesitzung Beginn mit der Entfernung von Amalgamfüllungen. 2. SCHRITT: Nach der gesamten Entfernung des Amalgams folgt die Entgiftungs- und Ausleitphase. Die vorher schon gegebenen Präparate werden weiter genommen. Der Patient soll während der ganzen Zeit viel Wasser trinken, Saunabesuche sind ebenfalls zu empfehlen. In dieser Zeit kann es zu Befindlichkeitsstörungen kommen, vielleicht sogar in einem vorher nicht gekannten Ausmaß. Jetzt sollte man nicht frustriert die Nerven verlieren und die Richtigkeit der Entscheidung zur Amalgamentfernung anzweifeln. Es ist individuell verschieden, wie lange ein Körper braucht, um sich von dieser Belastung zu erholen. Man sollte daher sich und seinem Körper Zeit geben. Die Ausleitphase kann ebenso wie vorher homöopathisch unterstützt durchgeführt werden. Dazu sind meist mehrere Sitzungen notwendig. Die Wahl des homöopathischen Mittels kann nach der klassischen Methode des Repertorisierens erfolgen, durch Elektroakupunktur oder kinesio- logische Methoden. Nicht die Methode an sich ist wichtig, sondern die Fertigkeit und die Erfahrung des Behandlers in einer der genannten Methoden. B. Vorgangsweise bei chronisch kranken Patienten: Bei chronisch kranken Personen muss in erster Linie auf die Regulationsfähigkeit des Körpers Rücksicht genommen werden. Auch wenn bei manchen Testmethoden die Amalgambelastung an übergeordneter Stelle erscheint, kann durch sofortige Amalgamentfernung eine Verschlimmerung des herrschenden Krankheitszustandes erreicht werden. Beeinflussung der Regulationsfähigkeit: a) Wegnahme von Störungen durch homöopathische Begleittherapie nach den Regeln der EAV. Hier wird zuerst auf die stoffwechselaktiven Meridiane geachtet. Also Leber- und Nierenmeridian, aber auch Magen- und Milz/Pankreas-Meridian sollten nach dieser Methode energetisch stabil sein, bevor mit der Amalgamenentfernung begonnen wird. b) Ohne homöopathische Begleittherapie ist eine längere Vorbereitungszeit mit Vitamingaben, Antioxidantien, Spurenelementgaben und Diät erforderlich. c) Ausleitungsphase ( Schaukeltherapie nach Gerz) mit: 1) Chelattherapie (DMSA und NAC), 2) Homöopathie und Phytotherapie zur Drainage, und individuellen energetischen Therapie, 3) Substitutionstherapie mit Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen. (Es werden nur Präparate verwendet, die mittels FMD/AK (Applied Kinesiology) ausgetestet werden). d) Eine begleitende Kontrolle des Immunstatus, Vollblutanalyse, Nierenfunktion und Hg-Ausscheidung im Harn (DMPS - Test nach Daunderer) ist ebenfalls empfehlenswert. EINE KOMBINATION VON BEIDEN VORGANGSWEISEN IST EBENFALLS MÖGLICH UND IN MANCHEN FÄLLEN AUCH EMPFEHLENSWERT! Wenn man aufgrund von EAV-Messungen oder Verbesserung des Immunstatus weiß, daß sich die Regulation- sfähigkeit des Patienten verbessert hat, kann man mit der Entfernung der Amalgamfüllungen beginnen. C. Vorgangsweise bei Tumorpatienten: Bei Tumorpatienten ist neben der Regulationsfähigkeit auch das Vorhandensein von wurzelbehandeltenZähnen zu beachten. Hier wird man zuerst die Zusammenhänge zwischen Zähnen und den einzelnen Meridianen beachten; man darf aber nicht vergessen, daß übergeordnete Störungen sich nicht immer an Gesetzmäßigkeiten halten müssen. Wurzelbehandelte Zähne enthalten immer einen kleinen Teil abgestorbenes Zellmaterial, das der Körper im gesunden Zustand durchaus toleriert. Außerdem spielen sich an der Wurzelspitze häufig chronische Entzündungen ab, die nicht immer röntgenologisch feststellbar sein müssen, dennoch aber Störfaktoren darstellen können. Das Kapitel "Beeinflussung der Regulationsfähigkeit" stimmt im Wesentlichen auch für den Tumorpatienten, doch wäre es sinnvoll, damit vor einer eventuellen Operation zu beginnen. Hier wäre die Zusammenarbeit mit dem Chirurgen und dem Onkologen wünschenswert. In unserem derzeitigen System wird leider die Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt vernachlässigt. Es geht nicht darum, notwendige Operationen nicht durchzuführen, sondern sie eventuell um 2 bis 4 Wochen zu verschieben und in dieser Zeit die Regulations- fähigkeit aufzubauen und wurzelbehandelte Zähne zu entfernen. Wenn eine Chemo- oder Strahlentherapie nicht verschiebbar ist, dann sollte die Amalgamsanierung bzw. - Ausleitung erst anschließend durchgeführt werden. Die Zahl der Füllungen, das Befinden des Patienten, der Grad der Erkrankung, das Alter des Patienten, das alles sind Parameter, die als Entscheidungshilfe für die Vorgangsweise herangezogen werden sollen. Die Wünsche des Patienten sind unbedingt zu beachten. Man sollte nicht zu "Zwangsextraktionen" schreiten. Die weitere Vorgangsweise ist wie bei chronisch kranken Patienten. Bei allen Erkrankungen kann Amalgam einen Störfaktor darstellen, allerdings ist es nicht die alleinige Ursache. Zu einer Erkrankung führen immer eine Reihe von Störfaktoren, die nicht immer alle zu finden sind und auch nicht immer alle zu entfernen sind. Wenn man aber ein Störfeld gefunden hat, dann sollte man es im Interesse der Gesundheit auch entfernen. Das Argument der Gesundheit sollte immer an oberster Stelle stehen. DA MAN NIE SICHER SEIN KANN, OB AMALGAM NICHT IN ZUKUNFT EINE BELASTUNG FÜR DEN ORGANISMUS DARSTELLEN WIRD, IST ES VERNÜNFTIG, GAR KEINES MEHR ZU VERWENDEN! DER GEDANKE DES VERMEIDENS VON STÖRUNGEN HAT IMMER VORRANG!
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