Homöopathische RegulationsTherapie

WANN? - Bei Amalgamsanierung und Ausleitung - Bei Entfernung von Weisheitszähnen - Bei Entfernung von beherdeten Zähnen - Bei jeder Störfeldsanierung WARUM? Bei der ärztlichen- bzw. zahnärztlichen Behandlung nach ganzheitsmedizinischen Gesichtspunkten ist die Beachtung der Regulationsfähigkeit des Organismus von großer Bedeutung. Regulationsfähigkeit bedeutet , die Möglichkeit des Körpers, auf äußere Einflüsse und Störungen zu reagieren, um den Zustand der Gesundheit aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. Bei chronischen Erkrankungen ist die Regulationsfähigkeit bereits erschöpft, der Körper kann die Summe der äußeren Belastungen nicht mehr korrigieren und flüchtet in einen chronischen Erkrankungszustand . Jede weitere Belastung (dazu kann auch eine Zahnbehandlung zählen) führt nun möglicherweise zu einer neuerlichen Verschlimmerung des gesamten körperlichen Zustandes. Eine ausgezeichnete Methode zum Verbessern oder Stabilisieren der Regulationsfähigkeit stellt die Behandlung mit homöopathischen Mitteln vor jedem zahnärztlichen Eingriff, wie auch vor Ausleitungstherapien dar. Die Verabreichung des richtigen Mittels versetzt den Körper energetisch in die Lage, frühere Einflüsse zu korrigieren oder auf neue Einflüsse zu reagieren. Wenn ein Patient nach mehreren Therapieschritten eine deutliche Änderung seines Befindens spürt, kann mit der Zahnsanierung bzw. ausleitung begonnen werden. WIE? 1. Durch Widerstandsmessungen an Akupunkturpunkten ( EAV = Elektroakupunktur nach Voll ) an Fingern und Zehen wird ein Meßprofil erstellt. 2. Bei dem Punkt mit der auffälligsten Widerstandsabweichung wird mit der Suche einer Leitnosode begonnen. Das Resonanzverhalten dieser Nosode wird dann an den anderen Punkten kontrolliert. Es sollte auch dort zu einer deutlichen Verbesserung des Widerstandsverhaltens kommen. 3. Auf die gleiche Weise wird nun ein homöopathisches Konstitutionsmittel gesucht. 4. Nosode und homöopathischs Mittel zusammen werden an allen Punkten überprüft. 5. Dieser Meßvorgang wird nach ca. 4 Wochen wiederholt. Der Meßwert aus der vorangegangenen Sitzung kann sich nun schon deutlich oder ganz gebessert haben. 6. Frühestens nach der 2. Sitzung kann mit der Entfernung der Störfelder im Zahn- und Kieferbereich begonnen werden. Durch das Verabreichen von homöopathischen Mitteln wird der Körper unterstützt, die folgenden Eingriffe ohne gravierende Verschlimmerung eines bestehenden chronischen Zustandes zu bewältigen. 7. Auch ohne Vorliegen von chronischen Erkrankungen ist die homöopathische Begleittherapie besonders bei zahnärztlichen Eingriffen empfehlenswert. Die Regulationsfähigkeit des Körpers wird dadurch erhöht und seine Belastbarkeit ausgedehnt. Aus ganzheitsmedizinischer Sicht ist ein isoliertes Eingreifen im Mund- und Kieferbereich nicht möglich, es wird immer der ganze Organismus in Mitleidenschaft gezogen. Text modifiziert nach Kainz Toifl
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